Behandlungskosten

Mithilfe einer Psychotherapie können psychische Störungen effektiv und nachhaltig behandelt werden. Dabei entstehen Kosten, die von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden.

Die Ambulanz für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügt über einen Vertrag mit allen gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungskosten werden von uns direkt mit den Kassen abgerechnet. Bei privaten Krankenkassen ist der Umfang der Kostenerstattung nicht einheitlich geregelt und kann je nach Versicherung oder Tarif variieren.

Im Folgenden lesen Sie, worauf Sie bei Ihrem Kostenträger achten müssen. Gerne stehen wir Ihnen bei offenen Fragen hilfreich zur Seite.

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Dazu wird lediglich die Krankenversicherungskarte einmal im Quartal vorgelegt. Eltern brauchen für ihre Kinder keine Überweisung durch einen Kinderarzt oder Kinderpsychiater.

  • Private Krankenversicherung

    Die meisten privaten Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefongespräch mit Ihrer Krankenkasse erfahren Sie rasch, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet  werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Ihr Kind beachtet werden müssen.

  • Beihilfe

    Die Beihilfe übernimmt im Allgemeinen etwa 80 Prozent der Kosten für die Behandlung der Kinder von Beihilfeberechtigten, nachdem der Therapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei der Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.  Aufgrund der besonderen geforderten Voraussetzungen der Beihilfe stehen für die Versicherten nur begrenzte Therapieplätze in unserer Ambulanz zur Verfügung.

  • Selbstzahler

    Wenn Sie es wünschen, können Sie die Behandlungskosten selbstverständlich auch selbst übernehmen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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